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   LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00   

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LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00 (https://dejure.org/2003,20106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00 (https://dejure.org/2003,20106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - L 5 RJ 435/00 (https://dejure.org/2003,20106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit als Pförtner; Mehrstufenschema des Bundessozialgerichtes; Berufsschutz als Facharbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Für die Verweisbarkeit eines angelernten Arbeiters ist es zudem von Bedeutung, ob er dem oberen oder dem unteren Bereich dieser Gruppe angehört (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 m.w.N.).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen an die bisherige berufliche Tätigkeit) umschrieben wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Auch falls in einem Beruf der herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, besteht ein entsprechender Berufsschutz, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (vgl. BSG SozR 2200 1246 Nr. 116), der Versicherte über die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen theroretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168) und sich dies auch in einer entsprechenden Bezahlung bzw. tariflichen oder tarifvertraglichen Einstufung widerspiegelt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Auch falls in einem Beruf der herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, besteht ein entsprechender Berufsschutz, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (vgl. BSG SozR 2200 1246 Nr. 116), der Versicherte über die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen theroretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168) und sich dies auch in einer entsprechenden Bezahlung bzw. tariflichen oder tarifvertraglichen Einstufung widerspiegelt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; SozR 3-2200 § 1246 Nrn.55 und 61; Urteil vom 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 5 RJ 435/00
    Im Übrigen ist festzustellen, dass sich der Kläger jedenfalls durch die Berufsausübung über mehr als 15 Jahre mit dem Wechsel abgefunden hatte (vgl. BSG SozR 2600 § 45 Nr. 22 m.w. N.).
  • LSG Bayern, 28.10.2008 - L 14 R 873/07
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben (vgl. BayLSG, Urteil vom 24.06.2003, Az.: L 5 RJ 435/00).
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